Fachartikel

Auswahlverfahren Bürgerbeteiligung für das Land Berlin

Für das Land Berlin haben wir die Konzeption und Durchführung eines repräsentativen Auswahlverfahrens zur Besetzung der Bürgervertreter im Arbeitsgremium (AGR) zur Erarbeitung von Leitlinien von Bürgerbeteiligung für Prozesse und Projekte der räumlichen Stadtentwicklung (LLBB) in Berlin erfolgreich umgesetzt.

Berlin ist die Bundeshauptstadt der Bundesrepublik Deutschland und zugleich eines ihrer Länder. Die Stadt Berlin ist mit gut 3,5 Millionen Einwohnern die bevölkerungsreichste und mit 892 Quadratkilometern die flächengrößte Gemeinde Deutschlands. Sie bildet das Zentrum der Metropolregion Berlin/Brandenburg. Der Stadtstaat besteht aus zwölf Bezirken. Neben den Flüssen Spree und Havel befinden sich im Stadtgebiet kleinere Fließgewässer sowie zahlreiche Seen und Wälder.

Die Verwaltung des Landes Berlin wird vom Senat von Berlin (der Hauptverwaltung) und den zwölf Bezirksverwaltungen wahrgenommen. Die Hauptverwaltung nimmt die gesamtstädtischen Aufgaben wahr und umfasst die Senatsverwaltungen, die ihnen nachgeordneten Behörden (Sonderbehörden) und nichtrechtsfähigen Anstalten sowie die unter ihrer Aufsicht stehenden Eigenbetriebe.
Alle Berliner Bürger haben viele Möglichkeiten, der Verwaltung ihren Standpunkt nahezubringen und sich aktiv an Planungs- und Entscheidungsprozessen zu beteiligen. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsverfahren bietet die Stadt Berlin zahlreiche weitere Beteiligungsmöglichkeiten für ihre Einwohner.
Der Senat will die Bürgerbeteiligung als Prinzip der politischen Willensbildung fördern und die Stadtgesellschaft an der Entwicklung Berlins beteiligen. Dazu wurde eine Engagementstrategie erarbeitet, die unterschiedliche Bestandteile enthält, z.B. eine Kooperationsvereinbarung mit den Wohnungsbaugesellschaften zur Verstärkung der partizipativen Vorbereitung von Bauvorhaben.
Ein weiterer und dabei zentraler Bestandteil der Strategie ist die Erarbeitung von Leitlinien zur Bürgerbeteiligung für Projekte und Prozesse der räumlichen Stadtentwicklung (LLBB), wie sie z.B. in den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wohnen sowie Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie in den Bezirksverwaltungen bearbeitet werden.

Ziele der Leitlinien sind: Herstellung von Transparenz, Schaffung von Verbindlichkeit und Entwicklung von Prinzipien für Beteiligung.

Die Erarbeitung der LLBB wurde durch die Senatsvorlage S-312/2017 vom Senat am 11. April beschlossen. Nächster Schritt war ein öffentliches Stadtforum am 26.6.2017 zum Thema „Wie reden wir zukünftig über Stadtentwicklung“. Mit dem Stadtforum erfolgte ein Aufruf an die Stadtöffentlichkeit, sich für die Mitarbeit in dem zu bildenden AGR zur Erarbeitung eines Entwurfs der Leitlinien zu bewerben. Das AGR soll aus der Bürgerschaft, Politik und Verwaltung – sowohl von der Landes- als auch der Bezirksebene – besetzt werden. Die Diskussionen des AGR sollen für die Öffentlichkeit und für die Politik in öffentlichen Werkstätten gespiegelt, diskutiert und ergänzt werden.
Aufgaben des AGR werden sein: Erörterung von Möglichkeiten und Grenzen von Bürgerbeteiligung, Informationseinholung über Beispiele, Qualifizierung des Erarbeitungs- und Kommunikationsprozesses, Erarbeitung eines Entwurfs der Leitlinien unter Berücksichtigung der Diskussion in der Öffentlichkeit und im politischen Raum sowie Verabschiedung eines Entwurfs von Leitlinien.
Das Arbeitsgremium ist die zentrale Instanz für die Erarbeitung der LLBB. Es sollte gebildet werden aus 4 Vertretern aus Politik, 6 Vertretern der Verwaltung sowie 10 Vertretern und 10 Nachrückern aus der Bevölkerung.
Aufgabenstellung für Trendfish war es, ein Auswahlverfahrens zu entwickeln, um die 10 Vertreter der Bürgerschaft in dem Arbeitsgremium trotz der Größe Berlins so zu besetzen, dass sie ein möglichst repräsentatives Abbild der Stadtbevölkerung darstellen. Als Nebenbedingung im Gesamtkontext musste dabei aber auch die grundsätzliche Eignung und Motivation der Bewerber für die beschriebene Aufgabenstellung berücksichtigt werden.
Mit Abschluss des Bewerbungsprozesses für die 10 zu besetzenden Bürgervertreter und 10 Nachrücker für das Arbeitsgremium (ARG) lagen 286 vollständige Datensätze vor. Hieraus ergaben sich 220 Kandidaten für die zufällige Auswahl, nachdem 12 Bewerbungen aufgrund von Ausschusskriterien und 54 Bewerber ohne Validierung ausgeschlossen werden mussten.

Der Auswahlprozess wurde als quotierte Zufallsauswahl anhand eines repräsentativen Selektionsschemas (Quotenplan) gestaltet. Die Erstellung des Quotenplanes erfolgte unter dem Gesichtspunkt, die Bevölkerung Berlins möglichst strukturgleich abzubilden. Anhand der Merkmale Geschlecht, Alter, Region (Bezirk), Migrationshintergrund, Tätigkeit und Schulbildung wurde für die entsprechenden Merkmalsausprägungen (z.B. Geschlecht: weiblich/männlich) über die amtliche Statistik ermittelt, wie viele Kandidaten in den einzelnen Ausprägungen gezogen werden sollen (zu weiteren Details vgl. Quotenplan).

Im Ergebnis wurden per Zufallsauswahl 10 Kandidaten und 10 Ersatzkandidaten so gezogen, dass bei den Kandidaten die Verteilungen der Merkmale Geschlecht, Region (Bezirk), Migrationshintergrund, Tätigkeit und Schulbildung mit den Verteilungen dieser Merkmale in der Berliner Stadtbevölkerung übereinstimmt. Aufgrund der vorliegenden Datenmenge und -struktur konnte beim Merkmal Alter die Verteilung in der Grundgesamtheit bei den Kandidaten annähernd erreicht werden.

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Jörg Rademacher

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